Umweltbewusste Folienverpackungen

Wir sind Spezialist für umweltgerechte Verpackungen und können Ihnen als klimaneutrales Unternehmen (Scope 1+2 gemäß GHG Protocol*) alle Produkte für einen relativ geringen Aufpreis CO2-neutral (Scope 1-3 gemäß GHG Protocol) anbieten. 

Nachfolgend finden Sie 4 Möglichkeiten aufgeführt, wie Sie möglichst umweltgerechte und ggf. werbewirksame Folienverpackungen einsetzen können.

 

 

1. Recompound

Bei Verpackungen, die nicht lebensmittelecht sein müssen, können bei Folienstärken (Dicken) > 50 µ Folien aus hochwertigem Rezyklat eingesetzt werden, die sich sehr stark von minderwertigen Regeneraten unterscheiden. Bei diesem Recompound-Material handelt es sich um recyceltes PE, welches bei der Folienextrusion anfällt und optisch nicht oder kaum von 1A-Material zu unterscheiden ist und auch über vergleichbare Eigenschaften verfügt. Das Umweltbundesamt empfiehlt diese Lösung, da die Umweltbilanz hier am besten ist.

Wir berechnen für dieses Material keinen Aufpreis. Je nach Marktsituation kann sich hier sogar ein Preisvorteil für Sie ergeben.

Die Folie kann auf Wunsch mit einem Logo bedruckt werden, so dass Sie Ihre Kunden auf Ihr Umwelt-Engagement hinweisen können.

2. Klimaneutral

Bei dieser Variante setzen Sie Ihre bereits im Einsatz befindliche "normale" PE-Folie auf Basis fossiler Rohstoffe ein. Um die Klimaauswirkungen durch Treibhausgase wie u. a. CO2) zu kompensieren, leisten wir Ausgleichsabgaben an Ihr Wunschprojekt zum Klimaschutz. Verschiedene Projekte bieten wir Ihnen zur Auswahl an. Über Ihr Wunsch-Projekt bekommen Sie ein Original-Zertifikat. Wir selbst sind ein CO2-neutrales Unternehmen (Scope 1+2 gemäß GHG Protocol*) und können Ihnen alle Produkte auf Wunsch 100% klimaneutral liefern (Scope 1-3 gemäß GHG Protocol*).

Bei entsprechenden Abnahmemengen kann ein entsprechendes Logo auf die Folie gedruckt werden, so dass Sie Ihre Kunden auf Ihr Engagement hinweisen können. Alternativ liefern wir auch Aufkleber.

Hierdurch werden Ihre Verpackungskosten um maximal 2 % höher. Ein geringer Beitrag, der aber der Umwelt dient.

3. Biobasiertes LD-PE

Wenn Sie biobasiertes LD-PE benötigen: Wir setzen „OK biobased“ mit 4 Sternen auf Basis von Zuckerrohr ein, bei dem zertifiziert wird, dass der Bio-Anteil mindestens 80 % beträgt (100% ist technisch derzeit noch nicht möglich). Hier wird ein Abfallprodukt eingesetzt, das bei der Zuckerrohrernte sowieso anfällt. Es werden keine zusätzlichen Ackerflächen benötigt. Die Folie ist nicht von fossilbasiertem LD-PE zu unterscheiden und kann auch in Kombination mit diesem im normalen Kreislauf recycelt werden.

Selbstverständlich kann auch hier ein entsprechendes Logo aufgebracht werden.

Die Mehrkosten belaufen sich je nach Marktsituation allerdings auf ca. 50 %.

4. Kompostierbar

Häufiger von Kunden gewünscht, unseres Erachtens allerdings die am wenigsten sinnvolle Variante, ist der Einsatz kompostierbarer Folie auf Mais- oder Kartoffelstärke-Basis. Schon die Tatsache, dass diese Folien nur in industriellen Kompostierungsanlagen kompostierbar sind und zur Entsorgung mit großer Wahrscheinlichkeit niemals dorthin gelangen, lässt an der Sinnhaftigkeit dieses Materials zweifeln. Informationen zur Problematik dieser Kunststoffe finden Sie auf der Website des Umweltbundesamtes unter: www.umweltbundesamt.de

Selbstverständlich können wir Ihnen dennoch diese Variante anbieten und - hier besonders sinnvoll - entsprechend bedrucken.

Die Mehrkosten belaufen sich je nach Marktsituation auf ca. 350 %.
 


Sowohl unter Marketing-Gesichtspunkten, als auch unter Umweltaspekten ist unseres Erachtens die Kombination von 1 und 2, also - falls einsetzbar - Recompound-Material ergänzt mit zertifizierter Klimaneutralität, am sinnvollsten. Auf beides können Sie werbewirksam durch einen Aufdruck hinweisen.

Wissenswertes über Klimaneutralität (Quelle: gekürzt von www.climatepartner.com/de/wissen/insights/scope-emissionen-reduzieren; eigene Hervorhebungen)

„Die internationale Gemeinschaft hat längst erkannt, dass die Treibhausgasemissionen weltweit reduziert werden müssen, um die Erderwärmung zu stoppen. Mit dem Kyoto-Protokoll von 1997 einigten sich die Staaten erstmals in der Geschichte auf verbindliche Ziele und Maßnahmen zum Kampf gegen den Klimawandel. Dieses Übereinkommen bildete die Basis für das Greenhouse Gas (GHG) Protocol. Das GHG Protocol wurde 1998 auf .. gemeinsame Initiative des World Resources Institute und des World Business Council for Sustainable Development entwickelt, um einen einheitlichen Rahmen für die Berechnung von Treibhausgasen zu schaffen. ... umfasst es Richtlinien und Vorgaben, die es Unternehmen ermöglichen, eine Bestandsaufnahme ihrer Treibhausgasemissionen vorzunehmen und dabei .. den Corporate Carbon Footprint zu berechnen.

Der Corporate Carbon Footprint (CCF) beschreibt die Gesamtmenge an Treibhausgasemissionen (einschließlich der CO₂-Emissionen), die direkt oder indirekt durch die Geschäftstätigkeit von Unternehmen entstehen. … Der GHG Protocol Corporate Standard kategorisiert Treibhausgasemissionen, die mit dem Corporate Carbon Footprint eines Unternehmens in Verbindung stehen, als Scope-1-, 2-, und 3-Emissionen. ... Dem GHG Protocol zufolge dient diese Kategorisierung im Wesentlichen dazu, Quellen von direkten und indirekten Emissionen zu unterscheiden und sicherzustellen, dass zwei oder mehr Unternehmen nicht Emissionen im selben Geltungsbereich erfassen. …

Diese Geltungsbereiche betreffen jedoch nicht den Product Carbon Footprint (PCF); dieser beschreibt die Gesamtmenge an Treibhausgasemissionen, die ein Produkt oder eine Dienstleistung über verschiedene Phasen des Lebens-zyklus verursacht. … [klimaneutrale Produkte]

Das GHG Protocol schreibt vor, alle Scope-1- und 2-Emissionen zu bilanzieren.

1. Scope 1 – direkte Emissionen

Scope-1-Emissionen sind Emissionen aus Quellen, die direkt von Unter-nehmen verantwortet oder kontrolliert werden. Dazu gehören Emissionen aus Energieträgern an dem Standort des Unternehmens, wie Erdgas und Brenn-stoffe, Kühlmittel, sowie Emissionen durch den Betrieb von Heizkesseln und Öfen. … Unter Scope 1 fallen auch Emissionen des eigenen Fuhrparks (z. B. Autos, Lieferwagen, Lkw, … usw.).

Im Gegensatz zu direkten Emissionen definiert das GHG Protocol indirekte Emissionen als Folge der Geschäftstätigkeit von Unternehmen, die jedoch aus Quellen stammen, die einem anderen Unternehmen gehören oder von diesem kontrolliert werden. Dazu gehören die .. Scope-2- und 3-Emissionen. …

2. Scope 2 – indirekte Emissionen aus eingekaufter Energie

Scope-2-Emissionen sind indirekte Treibhausgasemissionen aus eingekaufter Energie, wie Strom, Wasserdampf, Fernwärme …, die außerhalb der eigenen Systemgrenzen von Unternehmen erzeugt aber von ihnen verbraucht wird. … Wenn Unternehmen selbst Energie aus Quellen erzeugen, die von ihnen verantwortet oder kontrolliert werden [z.B. Photovoltaik bei Poly-Pack], gelten die damit verbundenen Emissionen als direkte Scope-1-Emissionen. …

3. Scope 3 – indirekte Emissionen innerhalb der Wertschöpfungskette

Scope 3 umfasst alle indirekten Emissionen, die entlang der Wertschöpfungskette von Unternehmen entstehen. Um eindeutig zwischen den Geltungsbereichen Scope 2 und 3 zu unterscheiden, beschreibt die US Enviromental Protection Agency (EPA) Scope-3-Emissionen als „das Ergebnis von Aktivitäten aus Anlagen, die nicht im Besitz Ihres Unternehmens sind oder von ihm kontrolliert werden, aber Ihr Unternehmen diese Aktivitäten innerhalb der eigenen Wertschöpfungskette unmittelbar beeinflusst.“

 

Können wir behilflich sein?

Persönlich erreichen Sie uns montags bis donnerstags zwischen 07:30 und 16:00 Uhr und freitags von 7:30 bis 14:00 Uhr.

Poly-Pack Verpackungs-GmbH & Co. KG
Zollhausstraße 7
D - 58640 Iserlohn